Allgemeine Hinweise

Bei Erkrankungen sind die Kinder innerhalb von 3 Tagen zu entschuldigen, am einfachsten telefonisch im Sekretariat. Bei ansteckenden Krankheiten (auch bei Läusen!) besteht Meldepflicht in der Schule.
(Abdruck des 2. Infektionsschutzgesetzes)

Beurlaubungen: In Notfällen kann Ihr Kind durch die Klassenlehrerin bis zu drei Tagen beurlaubt werden, wenn diese Tage nicht direkt vor oder im Anschluss an die Ferien liegen.

Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind lt. Schulgesetz nur in besonderen Härtefällen erlaubt. Der Antrag muss rechtzeitig bei der Schulleitung gestellt werden. Bitte beachten Sie: günstigere Flugtermine und –preise sind keine Härtefälle!
Bitte bedenken Sie, dass gerade an den letzten Schultagen oft besonders schöne Schulaktivitäten unbelastet von Zensurenstress stattfinden. An den ersten Schultagen nach den Ferien geht es oft um für Kinder so wichtige Dinge wie die Sitzordnung und andere Verabredungen.

Waffenerlass:
Es ist verboten, Waffen und waffenähnliche Gegenstände mitzubringen.
(Abdruck des Waffenerlasses Abschnitt 5.1)

Versicherungsschutz besteht für die Schüler und Schülerinnen von der Haustür bis zur Haustür. Die Schule muss Unfälle innerhalb von 3 Tagen melden. Daher ist es wichtig, dass Sie uns sofort alle Unfälle melden, die sich auf dem Schulweg ereignet haben oder von denen die Schule nichts erfahren hat.
Versicherungsschutz für Sachbeschädigungen und Diebstahl existiert nur für die im engsten Sinne zum Schulgebrauch bestimmten Sachen und Kleidungsstücke.

Fahrräder: Beschädigungen an Fahrrädern auf dem Schulweg oder während des Schulvormittages sind nicht versichertet, es sei denn, sie sind für den Unterricht notwendig, z.B. bei der Vorbereitung für die Radfahrprüfung im 4. Schuljahr. Vor Ablegen dieser Prüfung sollten die Kinder möglichst nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Änderung von Daten: Wenn sich Ihre Anschrift, Telefon-Nummer oder andere wichtige Schülerdaten ändern, bitten wir dies umgehend im Sekretariat bekannt zu geben.

Schule und Schulveranstaltungen kosten Geld
Von der Lehrmittelausleihe werden nur Schulbücher bezahlt, in die nicht hineingeschrieben wird. Sie müssen weitere Kosten einkalkulieren:
  • weiteres Unterrichtsmaterial wie z.B. Arbeitshefte
  • Kopiergeld (z. Zt. 5 € im Halbjahr)
  • Klassenkassenbeitrag für die Beschaffung von Bastelmaterial
  • Schulveranstaltungen wie z. B. Ausflüge, Kinobesuche
  • Opernstarter (11,00 € im Schuljahr)
  • Beitrag für Klasse 2000 (im 1. und 2. Schuljahr ca. 10 – 11 €)
  • Landheimaufenthalt im 3. oder 4. Schuljahr
Wenn Sie Probleme bei der Finanzierung haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder an das Sekretariat. Unterstützungsmöglichkeiten gibt es z. B. durch das Bildungs- und Teilhabepaket (Anträge im Sekretariat) oder auch durch den Förderverein.

Ein letzter Hinweis: Handys und alle Arten von elektronischen Geräten wie MP3-Player u.s.w. sind in der Schule nicht erlaubt! Bei Zuwiderhandeln werden die Geräte eingesammelt und müssen von Ihnen persönlich abgeholt werden.
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