Allgemeine Hinweise
Bei
Erkrankungen sind die Kinder
innerhalb
von 3 Tagen zu entschuldigen, am einfachsten telefonisch im Sekretariat.
Bei ansteckenden Krankheiten (auch bei Läusen!) besteht Meldepflicht in der
Schule.
(Abdruck des 2. Infektionsschutzgesetzes)
Beurlaubungen: In Notfällen kann Ihr Kind durch die Klassenlehrerin
bis zu drei Tagen beurlaubt werden, wenn diese Tage
nicht direkt vor oder im
Anschluss an die Ferien liegen.
Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind lt. Schulgesetz nur
in besonderen Härtefällen erlaubt. Der Antrag muss rechtzeitig bei der
Schulleitung gestellt werden.
Bitte beachten Sie: günstigere Flugtermine und
–preise sind keine Härtefälle!
Bitte bedenken Sie, dass gerade an den letzten
Schultagen oft besonders schöne Schulaktivitäten unbelastet von Zensurenstress
stattfinden. An den ersten Schultagen nach den Ferien geht es oft um für Kinder
so wichtige Dinge wie die Sitzordnung und andere Verabredungen.
Waffenerlass:
Es ist verboten, Waffen und waffenähnliche Gegenstände mitzubringen.
(Abdruck des Waffenerlasses Abschnitt 5.1)
Versicherungsschutz besteht für die Schüler
und Schülerinnen von der Haustür bis zur Haustür. Die Schule muss Unfälle
innerhalb von 3 Tagen melden. Daher ist es wichtig, dass Sie uns sofort alle
Unfälle melden, die sich auf dem Schulweg ereignet haben oder von denen die
Schule nichts erfahren hat.
Versicherungsschutz für Sachbeschädigungen und
Diebstahl existiert nur für die im engsten Sinne zum Schulgebrauch bestimmten
Sachen und Kleidungsstücke.
Fahrräder: Beschädigungen an Fahrrädern auf dem Schulweg
oder während des Schulvormittages sind nicht versichertet, es sei denn, sie
sind für den Unterricht notwendig, z.B. bei der Vorbereitung für die Radfahrprüfung
im 4. Schuljahr.
Vor Ablegen dieser Prüfung sollten die Kinder möglichst
nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Änderung von Daten: Wenn sich Ihre
Anschrift,
Telefon-Nummer oder andere wichtige Schülerdaten ändern, bitten wir dies
umgehend im Sekretariat bekannt zu geben.
Schule und Schulveranstaltungen kosten Geld
Von der Lehrmittelausleihe werden nur Schulbücher
bezahlt, in die nicht hineingeschrieben wird. Sie müssen weitere Kosten
einkalkulieren:
- weiteres Unterrichtsmaterial wie z.B. Arbeitshefte
- Kopiergeld (z. Zt. 5 € im Halbjahr)
- Klassenkassenbeitrag für die Beschaffung von Bastelmaterial
- Schulveranstaltungen wie z. B. Ausflüge, Kinobesuche
- Opernstarter (11,00 € im Schuljahr)
- Beitrag für Klasse 2000 (im 1. und 2. Schuljahr ca. 10 – 11 €)
- Landheimaufenthalt im 3. oder 4. Schuljahr
Wenn Sie Probleme bei der Finanzierung haben,
wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder an das Sekretariat.
Unterstützungsmöglichkeiten gibt es z. B. durch das Bildungs- und Teilhabepaket
(Anträge im Sekretariat) oder auch durch den Förderverein.
Ein letzter Hinweis
: Handys und alle Arten von
elektronischen Geräten wie MP3-Player u.s.w. sind in der Schule nicht erlaubt! Bei
Zuwiderhandeln werden die Geräte eingesammelt und müssen von Ihnen persönlich abgeholt
werden.